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(2) Setzt sich eine Leistung aus mehreren Teilleistungen zusammen und
muß jede Teilleistung für sich bestanden sein, so muß, falls eine
Teilleistung nicht bestanden ist, nur diese erneut erbracht werden. Dafür
bestehen zwei Wederho-Ilungsmöglichkeiten.
8 15
Umrechnung von Punkten in Noten
(1) Es entsprechen:
18 Punkte und mehr sehr gut
15 Punkte bis weniger als 18 Punkte gut
12 Punkte bis weniger als 15 Punkte befriedigend
8 Punkte bis weniger als 12 Punkte ausreichend
0 Punkte bis weniger als 8 Punkte nicht ausreichend
(2) Die Noten haben folgende Bedeutung:
‚Sehr gut“: eine hervorragende Leistung;
‚gut“: eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen
Anforderungen liegt;
eine Leistung, die durchschnittlichen
Anforderungen entspricht:
eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den
Anforderungen genügt:
eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel
den Anforderungen nicht mehr genügt.
(3) Auf dem Zeugnis wird die im jeweiligen Fach erreichte Note angegeben,
nicht die Punktzahl. Um eine differenziertere Darstellung zu ermöglichen,
wird jedoch der Note eine in Klammern gesetzte Umrechnungszahl
beigefügt, die in folgender Weise aus den Punkten errechnet ist:
8 bis weniger als 11 Punkte Umrechnungszahl 4, 0
11 bis weniger als 12 Punkte Umrechnungszahl 3, 7
12 bis weniger als 13 Punkte Umrechnungszahl 3, 3
13 bis weniger als 14 Punkte Umrechnungszahl 3, 0
14 bis weniger als 15 Punkte Umrechnungszahl 2, 7
15 bis weniger als 16 Punkte Umrechnungszahl 2, 3
16 bis weniger als 17 Punkte Umrechnungszahl 2, 0
17 bis weniger als 18 Punkte Umrechnungszahl 1,7
18 bis weniger als 19 Punkte Umrechnungszahl 1,3
19 bis 20 Punkte Umrechnunagaszahl 1.0