Full text : 1995 (0039)

Il. Bestimmungen für alle Prüfungen

1. Zulassung zur Prüfung

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Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung sind die Immatrikulation im
Fachbereich und die Meldung zur Prüfung.

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Meldung zur Prüfung, Abmeldung für einzelne Fächer

(1) Die Meldung erfolgt
= Zur Vorprüfung bei der Immatrikulation,
—- zum ersten Abschnitt der Diplomprüfung bei der Rückmeldung zum 2.
Studienjahr,
- Zum zweiten Abschnitt der Diplomprüfung bei der Rückmeldung zum 3.
Studienjahr.

(2) Mit der Meldung verpflichtet sich der Student, an der Prüfung teilzunehmen.


(3) Der Student kann sich bei der Vorprüfung und beim ersten Abschnitt
der Diplomprüfung für zwei Klausuren des ersten Prüfungstermins ohne
Begründung abmelden. Die Abmeldung hat die gleiche Wirkung wie eine
entschuldigte Nichtteiilnahme nach 8 10 I, d. h. die Teilnahme am zweiten
Termin gilt als erster Versuch. Die Abmeldung läßt die Meldung für den
zweiten und alle folgenden Prüfungstermine in dem entsprechenden Fach
fortbestehen. Die Abmeldung erfolgt schriftlich beim Prüfungsamt der
Hochschule spätestens vier Wochen vor Vorlesunasende.

2. Jurchführung der Prüfunc

36
Allgemeines

(1) In der Regel wird jedes Fach nach Abschluß der Vorlesungen eines
Studienjahres in einer besonderen Klausur geprüft. Es können auch zwei
Oder drei Fächer gemeinsam in einer Klausur geprüft werden; bei den
Fächern des dritten Studienjahres ist das die Regel.

(2) Ein Student kann auch schon vor Ablauf des Studienjahres, auf dessen
Stoff sich eine Fachprüfung bezieht. an di=ser teilnehmen.
            
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