Full text : 1995 (0039)

‚9

82
Beauftragter für das Praxis-Studienjahr

Das betreuende Unternehmen benennt einen Beauftragten, der die
Kontaktperson für die Hochschule für Technik und Wirtschaft des
Saarlandes ist, Weisungsbefugnis gegenüber den Praxis-Studenten
besitzt und verantwortlich ist für die Durchführung des Praxis-Studienjahres.


83
| aufzeit

Die Rahmenvereinbarung wird jeweils für die Regellaufzeit eines Jahres
abgeschlossen und verlängert sich automatisch, wenn keine Kündigung
erfolgt.

der

(betreuendes Unternehmen)

(Hochschule für Technik und
\Mirtschaft des Saarlandes)
            
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