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Beauftragter für das Praxis-Studienjahr
Das betreuende Unternehmen benennt einen Beauftragten, der die
Kontaktperson für die Hochschule für Technik und Wirtschaft des
Saarlandes ist, Weisungsbefugnis gegenüber den Praxis-Studenten
besitzt und verantwortlich ist für die Durchführung des Praxis-Studienjahres.
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| aufzeit
Die Rahmenvereinbarung wird jeweils für die Regellaufzeit eines Jahres
abgeschlossen und verlängert sich automatisch, wenn keine Kündigung
erfolgt.
der
(betreuendes Unternehmen)
(Hochschule für Technik und
\Mirtschaft des Saarlandes)