Full text : 1995 (0039)

1-Anlage

 2

Studienvertrag für Studenten und Studentinnen
im Praxis-Studienjahr

Zwischen

n

. nachfolgend betreuendes Unternehmen genannt -

und Hern/Frau
geboren am
wohnhaft in
Matrikel-Nr.

. nachfolgend Praxis-Student genannt -

wird nachstehender Vertrag zur Durchführung des Praxis-Studienjahres
zeschlossen:

31
A'lgemeines

Das Praxis-Studienjahr wird im betreuenden Unternehmen in Aufgabenbereichen
 durchgeführt. auf die sich die Ausbildungsinhalte der
Studienrichtung _ u des Fachbereichs
Betriebswirtschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft des
Saarlandes beziehen

Der Praxis-Student ist eingeschriebener Student. der Hochschule für
Technik und Wirtschaft des Saarlandes mit allen sich daraus ergebenden
Rechten und Pflichten. Diese ruhen nur insoweit, als dies durch die
Abwesenheit des Studenten von der Hochschule bedingt ist.

82
Versicherungspflicht

Es besteht Sozialversicherungsfreiheit nach dem Urteil des Bundessozialagerichts
 vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 10/79 und 12 RK 3/80.
            
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