Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in
das Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe von
Studienplätzen einbezogenen Studiengänge an der Universität
des Saarlandes für das Sommersemester 1995
Vom 21. Dezember 1994
(Amtsbi. S. 18)
Auf Grund des 8 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Zustimmung
zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
vom 3. Februar 1993 (Amtsbl. S. 318), verordnet das
Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft:
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Für das Sommersemester 1995 werden die Zulassungszahlen
für die in das Verfahren der Zentralstelle für die
Vergabe von Studienplätzen einbezogenen Studiengänge an
der Universität des Saarlandes wie folgt festgesetzt:
Studiengänge mit dem Abschluß Diplom, Magister, Promotion
(als erstem Abschluß) oder Staatsexamen (ohne
Lehrämter):
1. Betriebswirtschaftslehre
2. Biologie
3. Informatik
4. Medizin
5. Pharmazie
6. Psychologie
7. Rechtswissenschaft
8. Volkswirtschaftsiehre
9. Zahnmedizin
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Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.
Saarbrücken, den 21. Dezember 1994
Der Minister
für Bildung, Kultur und Wissenschaft
Prof. Dr. Breitenbach