DO —
— detaillierte Darstellung der bei der Projektbearbeitung eingesetzter
Methoden und der vorgeschlagenen Lösungen.
Falls der Praxis-Student im betreuenden Unternehmen die Grundlagen für
seine Diplomarbeit erarbeitet hat, kann er zur Vermeidung von
\Mederholungen in seinem Studienbericht auf die Diplomarbeit verweisen
(4) Dem Studienbericht ist die Bescheinigung des betreuenden Unternehmens
über die Ableistung des Praxis-Studienjahrs nach Anlage ©
beizuheften.
(5) Der Studienbericht ist beim Beauftragten für das Praxis-Studienjahr des
Fachbereichs einzureichen. Der Fachbereich entscheidet schriftlich über
die erfolgreiche Ableistung des Praxis-Studienjahrs. Er ist dabei nicht an
die Beurteilung durch das betreuende Unternehmen gebunden.
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Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen
Der Fachbereich führt innerhalb des Praxis-Studienjahrs praxisbegleitende
Lehrveranstaltungen durch. Sie werden von Professoren und
Lehrbeauftragten des Fachbereichs gestaltet und finden als eintägige
Blockveranstaltung jeweils in den Monaten November, Dezember, Januar.
Mai, Juni und Juli statt. Die Veranstaltungen dienen dazu, die in der Praxis
arworbenen Kenntnisse und Erfahrungen zu reflektieren und die erarbeiteten
Problemlösungen zu diskutieren. Die Praxis-Studenten sind zur Teilnahme
an den Lehrveranstaltungen verpflichtet. Über die Teilnahme wird
eine Bescheinigung ausgestellt.
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Anerkennung des Praxis-Studienjahrs
(1) Zur Anerkennung des Praxis-Studienjahrs müssen folgende
Voraussetzungen erfüllt sein:
—- Durchgehende Anwesenheit am praktischen Studienplatz und erfolgreiche
Mitarbeit im betreuenden Unternehmen während eines Jahres ($
24). Das wird u. a. durch ein entsprechendes Zeugnis des betreuenden
Untemehmens nachgewiesen, die der Praxis-Student vorzulegen hat
Eine Anerkennung kann nicht erfolgen, wenn das betreuende Unternehmen
den Studienvertrag aus Gründen gekündigt hat, die der Praxis-Student
zu vertreten hat.
- Rechtzeitige Abgabe des Studienberichts sowie dessen Anerkennung
durch den Fachbereich.