Full text : 1995 (0039)

ei
So

Anlage 2. Vor Vertragsabschluß ist die Zustimmung des Fachbereichs
einzuholen. Eine Ausfertigung des Vertrages ist spätestens mit der
Rückmeldung zu dem Studienjahr vorzulegen, in dem das Praxis-Studienjahr
 beginnt.

(2) Ein Wechsel des
des Fachbereichs.

betreuenden Unternehmens bedarf der Genehmigung

rn

Durchführung

8 29
Zwischenbericht

(1) Der Praxis-Student hat über seine Tätigkeit während des Praxis-Studienjahrs
 einen Zwischenbericht anzufertigen. Dieser ist spätestens 4
Wochen nach der ersten Hälfte des Praxis-Studienjahrs dem Beauftragten
des Fachbereichs für das Praxis-Studieniahr vorzulegen.

(2) Der Bericht muß vom betreuenden Unternehmen abgezeichnet sein. Er
ist entsprechend Anlage 3 aufzubauen.

8 30
Studienbericht

(1) Spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Praxis-Studienjahrs gibt
der Student einen ausführlichen schriftlichen Bericht über Inhalt und zeitliche
 Struktur seines Praxis-Studienjahrs ab (Studienbericht nach Anlage
4). In den Studienbericht sind die Ergebnisse des Zwischenberichts
einzuarbeiten.

(2) Die formale Gestaltung des Studienberichts orientiert sich Een a
die Anfertigung von Diplomarbeiten geltenden Richtlinien des Fac
reichs.

(3) Der Studienbericht soll die folgenden Punkte behandeln:
- kurze Darstellung des betreuenden Unternehmens (z.B. Geschäftsfelder,
 Beschäftigtenzahl, organisatorischer Aufbau, Marktstellung)
Beschreibung des Arbeitsplatzes und seiner Stellung innerhalb des
betreuenden Unternehmens
- detaillierte Beschreibung der durchgeführten Aufgaben und der gewonnenen
 Erkenntnisse sowie Darlegung der theoretischen Basis, von der
aus die Aufgaben bearbeitet wurden
- gegebenenfalls kritische Analyse der in der Praxis eingesetzten Verfahren
 und
            
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