ei
So
Anlage 2. Vor Vertragsabschluß ist die Zustimmung des Fachbereichs
einzuholen. Eine Ausfertigung des Vertrages ist spätestens mit der
Rückmeldung zu dem Studienjahr vorzulegen, in dem das Praxis-Studienjahr
beginnt.
(2) Ein Wechsel des
des Fachbereichs.
betreuenden Unternehmens bedarf der Genehmigung
rn
Durchführung
8 29
Zwischenbericht
(1) Der Praxis-Student hat über seine Tätigkeit während des Praxis-Studienjahrs
einen Zwischenbericht anzufertigen. Dieser ist spätestens 4
Wochen nach der ersten Hälfte des Praxis-Studienjahrs dem Beauftragten
des Fachbereichs für das Praxis-Studieniahr vorzulegen.
(2) Der Bericht muß vom betreuenden Unternehmen abgezeichnet sein. Er
ist entsprechend Anlage 3 aufzubauen.
8 30
Studienbericht
(1) Spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Praxis-Studienjahrs gibt
der Student einen ausführlichen schriftlichen Bericht über Inhalt und zeitliche
Struktur seines Praxis-Studienjahrs ab (Studienbericht nach Anlage
4). In den Studienbericht sind die Ergebnisse des Zwischenberichts
einzuarbeiten.
(2) Die formale Gestaltung des Studienberichts orientiert sich Een a
die Anfertigung von Diplomarbeiten geltenden Richtlinien des Fac
reichs.
(3) Der Studienbericht soll die folgenden Punkte behandeln:
- kurze Darstellung des betreuenden Unternehmens (z.B. Geschäftsfelder,
Beschäftigtenzahl, organisatorischer Aufbau, Marktstellung)
Beschreibung des Arbeitsplatzes und seiner Stellung innerhalb des
betreuenden Unternehmens
- detaillierte Beschreibung der durchgeführten Aufgaben und der gewonnenen
Erkenntnisse sowie Darlegung der theoretischen Basis, von der
aus die Aufgaben bearbeitet wurden
- gegebenenfalls kritische Analyse der in der Praxis eingesetzten Verfahren
und