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Einhaltung der Studienordnung
Der Fachbereichsvorsitzende sorgt für die Einhaltung der Studienordnung.
Einmal im Jahr beruft er eine Konferenz ein, in der Professoren und
Studenten Fragen der Lehre diskutieren.
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3 iederung des Studiums
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Dauer des Studiums
(1) Die Studienzeit beträgt einschließlich des Praxis-Studienjahrs vier
Jahre.
(2) Das Studium gliedert sich
Hauptstudium.
in das Grundstudium und in das
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Grundstudium
Das Grundstudium umfaßt ein Studienjahr. Es endet mit dem Bestehen der
Vorprüfung.
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Hauptstudium
(1) Das Hauptstudium umfaßt drei Studienjahre, einschließlich des Praxis-Studienjahrs.
Das Hauptstudium endet mit dem Bestehen der Diolomprüfung.
(2) Das Lehrangebot im 1. Jahr des Hauptstudiums (im 2. Studienjahr) ist
im wesentlichen für alle Studenten gleich. Eine Ausnahme bilden die
Studenten, die im 2. Jahr des Hauptstudiums die Studienrichtung
„Wirtschaftsinformatik“ wählen wollen (8 12).
(3) Im 2. Jahr des Hauptstudiums (im 3. Studienjahr) muß sich jeder
Student für eine Studienrichtung entscheiden. Zur Auswahl stehen die
Studienrichtungen Banken, Marketing, Personalmanagement, Rechnungsund
Prüfungswesen sowie Wirtschaftsinformatik. Die Wahl der Studienrichtung
erfolgt mit der Rückmeldung ins 3. Studienjahr. Sie kann nur
innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn des 3. Studienjahres
geändert werden. Das gleiche gilt für die Entscheidung, im 2. Studienjahr
die Vorlesungen zu belegen, die auf die Studienrichtung Wirtschaftsinformatik
vorbereiten.