Full text : 1995 (0039)

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Diplomexamen und Diplomzeugris

(1) Das Diplomexamen ist bestanden, wenn die Diplomarbeit, alle
Dflichtächer und nach Maßgabe von Anlage 2 Wahlpflichtfächer des
Hauptstudiums bestanden sind und die praktische Studienphase anerkannt
 ist.

2) Die Gesamtnote des Diplomexamens errechnet sich aus dem gewicheten
 arithmetischen Mittel der Noten der Pflichtfächer und der gewählten
Wahlpflichtfächer des Hauptstudiums sowie der Note der Diplomarbeit
gemäß 8 7 Abs. 4. Pflichtfächer werden dabei mit dem Faktor 2, Wahloflichtfächer
 mit dem Faktor 1 und die Diplomarbeit mit dem Faktor 4
gewichtet.

3) Über das bestandene Diplomexamen erhält der Kandidat möglichst
nnerhalb von vier Wochen nach der Bewertung der letzten
Prüfungsleistung ein Zeugnis. In das Zeugnis sind der Tag des Bestehens,
die Fachgebietsnoten, das Thema der Diplomarbeit und deren Note sowie
Jdie Gesamtnote aufzunehmen. Sämtliche Noten sind in Textform anzugeben.
 Als Tag des Bestehens ist der Tag einzusetzen, an dem die letzte
Prüfunasleistung erbracht wurde.

4) Das Zeugnis ist vom Vorsitzenden des Fachbereichs Wi und dem
Rektor der HTW zu unterzeichnen und mit dem Siegel der HTW zu verse-1en.


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Diplomarad und Diplomurkunde

(1) Bei bestandenem Diplomexamen wird der Grad „Diplom-Mirtschaftsingenieur
 (FH)“ bzw. „Diplom-Wirtschaftsingenieurin (FH)“ mit
der Abkürzung „Dipl.-Wirtsch.ing. (FH)“ verliehen.

(2) Gleichzeitig mit dem Zeugnis erhält der Kandidat die Diplomurkunde.
Darin wird die Verleihung des Diplomgrades beurkundet. Die
Diplomurkunde wird vom Vorsitzenden des Fachbereichs WI und dem
Rektor der HTW unterzeichnet und mit dem Siegel der HTW versehen.
            
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