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(3) Das Zeugnis ist vom Fachbereichsvorsitzenden zu unterzeichnen und
mit dem Siegel des Fachbereichs \M zu versehen. In dem Zeugnis ist als
Tag des Bestehens der Prüfung der Tag einzusetzen, an dem die letzte
Prüfungsleistung erbracht wurde,
Il. Diplomexamen
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Zweck und Durchführung des Diplomexamens
(1) Das Diplomexamen bildet den berufsqualifizierenden Abschluß des
Diplom-Studienganges WI. Durch das Diplomexamen wird festgestellt, ob
ler Kandidat die Zusammenhänge seines Faches überblickt, die Fähigkeit
besitzt, wissenschaftliche Methoden anzuwenden, und die für den Übergang
in die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse erworben hat.
2) Die Fachprüfungen des Diplomexamens werden in der Regel! studienbegleitend
im Anschluß an die jeweiligen Lehrveranstaltungen des
Hauptstudiums durchgeführt.
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Fachliche Voraussetzungen
Die Fachprüfungen des Diplomexamens kann nur ablegen, wer im
Studiengang WI das Vorexamen an einer Hochschule in der
3undesrepublik Deutschland bestanden hat oder eine gemäß 8 13 gleich-Nertig
angerechnete Prüfungsleistung erbracht hat. Abweichend hiervon
<ann an Fachprüfungen der 1. Phase des Hauptstudiums teilnehmen, wer
m Studiengang WI an der HTW mindestens 7 Fachprüfungen des
J/orexamens bestanden hat.
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Fachgebiete
1) Gegenstand des Diplomexamens sind die Pflichtfächer des
lauptstudiums gemäß Anlage 2, die Wahlpflichtfächer des Hauptstudiums
sowie die Diplomarbeit. Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer werden zu
"achgebieten zusammengefaßt, für die im Diplomzeugnis jeweils eine
zusammenfassende Note (Fachagebietsnote) ausgewiesen wird.