(4) Mindestens acht Wochen des Praktikums sind in folgenden zwei
Gebieten abzuleisten:
Manuelles Bearbeiten von meawschen und
stoffen:
Feilen, Sägen, Meißeln, Richten, Biegen
nichtmetallischen Werk-Maschinelles
Bearbeiten von metallischen und nichtmetallischen
Werkstoffen:
spanende Formgebung: Drehen, Bohren, Fräsen, Hobeln, Schleifen
spanlose Formgebung: Gießen, Schmieden, Walzen, Biegen, Spritzen
Die restliche Praktikumszeit ist in einem technisch orientierten Bereich zu
absolvieren.
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Diese Ordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung im Dienstblatt der
Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
Saarbrücken, den 11.01.1995
Der Rektor
gez. Prof. Dr. Helmut GROH