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Fachgebiet 7: Fachübergreifender Bereich
Pflichtfach
Fallstudie
JWS KL SL VO AN
100%
0
Diese Änderung der Prüfungsordnung gilt für alle Studenten, die das
Studium im Studienjahr 1993/1994 oder später aufgenommen haben. Für
Studenten, die das Studium früher aufgenommen haben, gilt die am 1.
Oktober 1993 gültige Prüfungsordnung bis einschließlich SS 1997. Nach
dem SS 1997 sind die Fächer „Praktische Informatik“ und
‚Energiewirtschaft“ gemäß der geänderten Ordnung abzuschließen.
Phase 2:
Anwendung der Fachkenntnisse in der Praxis
(1 JWS, keine Klausur)
Legende:
JWS: Jahreswochenstunde
KL: Prüfung
SL: Studienbegleitender Leistungsnachweis
VO: Studienbegleitende Leistungsnachweise als Voraussetzung fül
Zulassung zur Prüfung
Anrechnung studienbegleitender Leistungsnachweise auf Prüfung
in %
D: Dauer der Klausur in Stunden
Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung im Fach Konstruktionslehre
ist der Leistungsnachweis Technisches Zeichnen aus dem Grundstudium
bzw. die Anerkennung gleichwertiger Leistungen aus einer dem
Studium vorangegangenen Tätigkeit oder Ausbildung.
Jedem Fachgebiet ist ein Katalog von Wahlpflichtfächer gemäß 8 23
Absatz 2 zugeordnet. Hieraus sind mindestens in folgendem Umfang
Wahipflichtfächer abzuschließen:
— aus Fachgebiet 1, 2 und 6 insgesamt mindestens 2 Fächer
- aus Fachgebiet 3 und 7 insgesamt mindestens 2 Fächer
aus Fachgebiet 4 und 5 insaesamt mindestens 2 Fächer