1
„ww.
Für die Anerkennung der praktischen Studienphase wird gemäß 8 26 Abs
2 der Prüfungsordnung ein Ausschuß eingesetzt.
(10) Anerkennung und Ausfallzeiten
Praktische Tätigkeiten, die nach Art und Umfang den Zielen und Inhalten
der praktischen Studienphase gleichwertig sind, werden auf Antrag des
Studenten hin vom Ausschuß für die Anerkennung der praktischen
Studienphase anerkannt. Ausfallzeiten bis zu 20 Arbeitstagen werden
angerechnet. Über das Erfordernis der Nachholung größerer Ausfallzeiten
entscheidet der Ausschuß für die Anerkennung der praktische
Studienphase.
6
Didaktik-Konferenz
Zur Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre beruft der
Frachbereichsvorsitzende mindestens einmal im Jahr eine Didaktik-Konferenz
ein. An der Konferenz sollen die Professoren des Fachbereichs
M, Vertreter der Studenten des Fachbereichs WI und sonstige am Lehrangebot
des Fachbereichs WI beteiligte Personen teilnehmen.
n 57
UÜbergangsregelungen
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studenten, die das Studium ab dem
WS 1993/94 begonnen haben.
(2) Für Studenten, die das Studium zum WS 1992/93 aufgenommen
haben, gilt diese Studienordnung bzgl. des Hauptstudiums ab WS
1993/94. Diese Studenten können das Grundstudium noch nach der zum
1. Oktober 1992 geltenden Studienordnung bis einschließlich WS 94/95
abschlieken.
3) Studenten, die das Studium vor dem WS 1992/93 begonnen haben,
«önnen das Grundstudium bis einschließlich WS 94/95, das Hauptstudium
vis einschließlich SS 1997 nach der zum 1. Oktober 1992 geltenden
Studienordnung abschließen. Die Übergangsregelungen der zum 1.
Oktober 1992 geltenden Studienordnungen sowie sämtliche vorangehenden
Studienordnungen treten außer Kraft.
Saarbrücken, den 10. Februar 1905
Jochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Prof.Dr. D.Simons
Prorektor