(4) Die Gesamtnote der Vorprüfung wird als arithmetisches Mittel der
Noten der Prüfungsfächer gebildet.
/5) Die Gesamtnote der Abschlußprüfung wird als arithmetisches Mittel der
Noten der Prüfungsfächer und der mit dem Faktor 3 gewichteten Note der
Diplomarbeit gebildet.
6) In einem Wahlfach erzielte Noten werden auf Antrag des Studenten im
Zeugnis eingetragen.
7) Bei der Bildung der Gesamtnote entscheidet die erste Stelle nach dem
Komma; die folgenden Stellen bleiben unberücksichtigt. Es gilt:
is 1,5 sehr gut
von 1,6 bis 2,5 gut
von 2,6 bis 3,5 befriedigend
von 3.6 bis 4.0 ausreichend
S 15 Bestehen
1) Die Vorprüfung ist bestanden, wenn der Student in sämtlichen
Prüfungsfächern des Grundstudiums und den gemäß $6 Abs. 2 geforderen
Studienleistungen mindestens ausreichende Noten erhalten hat.
2) Die Abschlußprüfung ist bestanden, wenn der Student die Vorprüfung
bestanden hat, in sämtlichen Prüfungsfächern des Fachstudiums mindestens
ausreichende Prüfungsnoten erreicht hat, die gemäß 86 Abs. 2
geforderten Studienleistungen und die Diplomarbeit mit mindestens ausreichend
bewertet wurden, sowie die Praktische Studienphase anerkannt
wurde.
3 16 Zeugnisse
(1) Über die Vorprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Es enthält die
Fachnoten des Grundstudiums und die Gesamtnote. Das Zeugnis wird
vom Fachbereichsvorsitzenden unterschrieben und mit dem Siegel des
Fachbereichs versehen.
2) Über die Abschlußprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Es enthält die
Fachnoten des Fachstudiums, den Namen des Betreuers der
Diplomarbeit, deren Thema und Note sowie die Gesamtnote der
Abschlußprüfung und die Bestätigung der erfolgreich abgeleisteten praktischen
Studienphase. Auf Antrag des Kandidaten wird die bis zum
Abschluß der Diplomprüfung benötiate Fachstudiendauer ausgewiesen