Full text : 1995 (0039)

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(5) Bei Abgabe der Diplomarbeit hat der Student schriftlich zu versichern,
daß die Arbeit selbständig verfaßt wurde und keine anderen als die angegebenen
 Hilfsmittel benutzt wurden. Der Student hat außerdem anzugeben,
 ob er das Thema bzw. die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form
bereits an anderer Stelle vorgelegt hat.

) Der Kandidat hat der Diplomarbeit ein Verzeichnis der von ihm benutz-‚en
 Hilfsmittel beizufügen. Alle Ausführungen, die wörtlich oder sinngemäß
Veröffentlichungen oder anderen Quellen entnommen wurden, sind einjeutig
 als solche zu kennzeichnen.

S 9 Durchführung der Prüfungen

(1) Je nach Art des Studiengangs können Vor- und Abschlußprüfung ir
Abschnitte geteilt werden. Als Prüfung zählt jeder Prüfungsabschnitt

(2) Mehrere Prüfungsfächer können zu einer Prüfung zusammengefaßt
werden. In diesem Fall können die Prüfungsfächer einzeln oder gemein
sam benotet werden.

(3) Die Bearbeitungszeit bei schriftlichen Prüfungen beträgt in der Rege
drei Stunden. Über begründete Ausnahmen entscheidet der Prüfungs:
ausschuß.

/4) Weist ein Student eine ständige körperliche Behinderung durch amili
ches Attest nach, kann der Prüfungsausschuß besondere Modalitäten fü
die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen festlegen.

S 10 Beurteilung von Prüfungsleistungen

(1) Schriftliche Prüfungsleistungen in Abschlußprüfungen sind in der Rege!
von zwei Prüfern zu bewerten. Das gleiche gilt für schriftliche Leistungen
in Prüfungen, deren Bestehen Voraussetzung für die Fortsetzung des
Studiums ist. Dem Studenten ist Gelegenheit zur Einsichtnahme in seine
Ddewerteten Prüfungs- und Studienleistungen sowie zur Rücksprache mit
dem Prüfer zu geben.

(2) Mündliche Prüfungen sind von mehreren Prüfern oder einem Prüfer in
Gegenwart eines sachkundigen Beisitzers abzunehmen. Mündliche
Prüfungen sollen in fachbereichsinterner Öffentlichkeit vorgenommen werden.
 Auf Wunsch des Studenten ist die fachbereichsinterne Öffentlichkeit
auszuschließen. Studenten des betreffenden Prüfungstermins sind als
Zuhörer nicht zugelassen. Die Prüfungszeit beträgt in der Regel 3
Minuten. Über jede mündliche Prüfung eines Studenten ist eine
            
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