Full text : 1995 (0039)

Tas

Unfallversicherung besteht kraft 8 539 Nr. 14 c, d RVO.
Die aufenthalts- und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für ein im
Ausland durchgeführtes Praxis-Studiensemester sind vom Praxis-Studenten
 selbst zu klären.

8 3 Dan

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Das Praxis-Studiensemester dauert 26 Wochen. Innerhalb dieser Zeit
kann zwischen betreuendem Unternehmen und Praxis-Student eine
Jriaubszeit von maximal 10 Arbeitstagen vereinbart werden. Das
Praxis-Studiensemester beginnt am und endet am
Die ersten 4 Wochen gelten als Probezeit, in der beide Teile den Vertrag
ederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen können. Eine
mehr als zweiwöchige(auch durch Krankheit bedingte) Abwesenheit verlänaert
 das Praxis-Studiensemester um den Zeitraum der Abwesenheit.

8 4 Pflichten des betreuenden Unternehmens
Das betreuende Unternehmen erklärt sich bereit, den Praxis-Studenten mit
betrieblichen Aufgabensiellungen zu betrauen, die seiner gewählten
Studienrichtung entsprechen. Dabei ergeben sich allerdings folgende Einschränkungen:


Das betreuende Unternehmen erklärt sich weiter bereit,
1. in allen den Praxis-Studenten betreffenden Fragen der Ausbildung mit
dem Fachbereich bzw. mit dessen Beauftragten für das Praxis-Studiensemester
 zusammenzuarbeiten,
2. den Praxis-Studenten für praxisbegleitende Lehrveranstaltungen I. S
von 818 der Studienordnung des Fachbereichs während des Praxis-Studiensemesters
 freizustellen,
3. dem Fachbereich gegebenenfalls bei Nichteinhaltung des Vertrags
Kenntnis zu geben,
4. die Berichte des Praxis-Studenten auf ihre Vollständigkeit und Richtig
keit hin zu überprüfen und abzuzeichnen und
5. nach Beendigung der Tätigkeit dem Praxis-Studenten eine Beschein’
gung über seine Tätigkeit auszustellen.

8 5 Pflichten des Praxis-Studenten

Der Praxis-Student verpflichtet sich,
1. alle ihm gebotenen Ausbildunasmöaclichkeiten wahrzunehmen
            
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