_ die Unterstützung der Studenten bei der Suche und Auswahl eines
Praxis-Studienplatzes
_ die Kommunikation mit den Beauftragten der betreuenden Unternehmen
_ die Zulassung zum Praxis-Studiensemester
_ die Unterstützung der die Studenten während des Praxis-Studiensemesters
betreuenden Professoren/Lehrbeauftragten
- die Überprüfung und Anerkennung des Studienvertrages
- die Überwachung, Entgegennahme und Bearbeitung der Studienberichte
-die Prüfung der fachlichen Eignung der Praxis-Studienplätze in
Abstimmung mit den betreuenden Professoren/Lehrbeauftragten
— die Organisation der begleitenden Lehrveranstaltungen.
Teil Il: Übergangsregelung und Inkrafttreten
(1) Die vorliegende Studienordnung gilt für alle Studenten, die nach dem
Inkrafttreten dieser Ordnung im FB E der HTWdS das Studium der
Elektrotechnik beginnen oder später in ein Studienjahr eintreten, in dem
diese Ordnung gilt.
(2) Studenten, welche ihr Studium vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung im
Fachbereich Elektrotechnik der HTWdS begonnen haben oder denen
Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen nach PrO $ 11 anerkannt
werden, die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung an anderen
Hochschulen erbracht wurden, unterliegen nicht den Regelungen der vorliegenden
Studienordnung, sondern der bisherigen Studien- und
Prüfungsordnung in der Fassung vom 18. Juli 1979 mit nachfolgenden
Änderungen durch Senatsbeschlüsse einschließlich den Regelungen
durch die zugehörige Anlage E. Im Zweifelsfall entscheidet der
Prüfungsausschuß im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nach
Anhörung des betroffenen Studenten.
(3) Sämtliche Bestimmungen der Übergangsregelung erlöschen am Ende
des 4. Studienjahres nach Inkrafttreten der neuen Ordnungen.
(4) Inkrafttreten: Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentichung
im Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes inkraft.
Saarbrücken, 20.01.1995
Hochschule für Technik und Wirtschafi
des Saarlandes
Der Prorektor
Drof. Dr. Dirk Simons