Full text : 1995 (0039)

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Der Studienbericht ist bei dem mit der Betreuung des Praxis-Studiensemesters-Beauftragten
 des Fachbereichs einzureichen, der über die
erfolgreiche Ableistung des Praxis-Studiensemesters nach Rücksprache
mit dem betreuenden Professor/Lehrbeauftragten und unter Beachtung
yon 8 18 eine Bescheinigung ausstellt.

Ss 18 Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen

Der Fachbereich führt innerhalb des Praxis-Studiensemesters praxisbegleitende
 Lehrveranstaltungen durch. Sie werden von Professoren und
Lehrbeauftragten des Fachbereichs gestaltet und finden als eintägige
3lockveranstaltung jeweils einmal in den Monaten November, Dezember,
Januar, Mai, Juni und Juli statt. Die Veranstaltungen dienen dazu, die in
der Praxis erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen zu reflektieren und die
erarbeiteten Problemlösungen zu diskutieren. Die Praxis-Studenten sind
zur Teilnahme an den Lehrveranstaltungen verpflichtet.

S 19 Anerkennung des Praxis-Studiensemesters

Zur Anerkennung des Praxis-Studiensemesters müssen folgende
Voraussetzungen erfüllt sein:
-Durchgehende Anwesenheit am Praxis-Studienplatz und erfolgreiche
Mitarbeit im betreuenden Unternehmen in dem in 8 12 festgelegten
Zeitraum. Das wird u. a. durch eine entsprechende Bescheinigung des
betreuenden Unternehmens nachgewiesen, die der Praxis-Student vorzulegen
 hat. Eine Anerkennung kann nicht erfolgen, wenn das betreuende
 Unternehmen den Studienvertrag aus Gründen gekündigt hat, die
der Praxis-Student zu vertreten hat.
Rechtzeitige Abgabe des Studienberichts und dessen Anerkennung.
Erfolgreiche Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen.

Der Erfolg des Praxis-Studiensemesters wird durch die Bescheinigung
nach 817 festgestellt.

S

20 Beauftragter für das Praxis-Studiensemester

Die organisatorische Betreuung des Praxis-Studiensemesters erfolgt
durch einen im Fachbereich Elektrotechnik tätigen Elektroingenieur mit
ausgewiesenen arbeits- und verwaltungsrechtlichen Kenntnissen. Seine
Aufgabe ist im besonderen
- die Kontaktpflege zu betreuenden Unternehmen und Einrichtungen der
Wirtschaft mit dem Ziel, eine ausreichende Zahl von Praxis-Studienplätzen
 sicherzustellen
            
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