Full text : 1995 (0039)

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(6) Verzichtet der Student auf die Eintragung nicht ausdrücklich, so werden
die in Wahlfächern erreichten Noten in das Zeugnis eingetragen.

(7) Bei der Bildung der Gesamtnote entscheidet die erste Stelle nach dem
Komma: die folgenden Stellen bleiben unberücksichtigt. Es gilt:

bis 1,5
von 1,6 bis 2,5
von. 2,6 bis 3,5
von 3,6 bis 4,0

sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend

S 15 Bestehen

(1) Die Diplom-Vorprüfung ist bestanden, wenn der Student in sämtlichen
=zächern des Grundstudiums gemäß den Festlegungen des Prüfungs-<atalogs,
 Spalte 4, 5 und 7, mindestens ausreichende Fachnoten erhalten
hat.

(2) Die Diplomprüfung ist bestanden, wenn der Student die Diplom-Vorprüfung
 bestanden hat, sämtliche Fächer des Fachstudiums gemäß
den Festlegungen des Prüfungskatalogs, Spalte 4, 5 und 7, und die
Diplomarbeit mit mindestens ausreichend bewertet wurden Sowie die
Praktische Studienphase anerkannt wurde.

Ss 16 Zeugnisse

(1) Über die Diplom-Vorprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Es enthält die
Fachnoten des Grundstudiums und die Gesamtnote. Das Zeugnis wird
vom Fachbereichsvorsitzenden unterschrieben und mit dem Siegel des
zachbereichs versehen.

(2) Über die Diplomprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Es enthält die
Fachnoten des Hauptstudiums, den Namen des Betreuers der Diplomarbeit,
 deren Thema und Note sowie die Gesamtnote der Diplomprüfung.
Auf Antrag des Kandidaten wird die bis zum Abschluß der Diplomprüfung
benötigte Studiendauer ausgewiesen. Es wird vom Fachbereichsvorsitzenden
 und vom Rektor unterschrieben und mit dem Siegel der Hochschule
für Technik und Wirtschaft versehen.

(3) Über die Ableistung und Anerkennung der Praktischen Studienphase
wird eine Bescheinigung ausgestellt. Sie enthält Name und Sitz des
Praxisbetriebes und wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
unterschrieben.
            
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