Full text : 1995 (0039)

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Anlage 2 zur Studienordnung des FB A

Praktische Studienphase

Die einsemestrige Praktische Studienphase wird in der Regel im 7. Semester
 durchgeführt. Sie beträgt sechs Monate einschließlich der hochschulbegleitenden
 Lehrveranstaltungen.

Voraussetzung zur Zulassung zur Praktischen Studienphase ist die bestandene
 Diplom-Vorprüfung.

Während der Praktischen Studienphase werden begleitende Pflichtfächer
angeboten.

Ausbildungsstellen sind:
Architektur- und Innenarchitekturbüros sowie Hochbauabteilungen von
Sehörden und der freien Wirtschaft soweit sie von Architekten geleitet werjen.
 Die Beschaffung einer geeigneten Ausbildungsstelle obliegt dem
Studenten. Er kann sich bei der Wahl der Ausbildungsstelle vom Leiter des
Yraktikantenamtes oder bei seinem Stellvertreter beraten lassen.
Die Ausbildungsstelle bedarf der Zustimmung des Leiters des Praktikan-‚enamtes
 oder seines Vertreters.

r

Die Anerkennung der Praktischen Studienphase obliegt dem Prüfungsausschuß.
 Bei der Entscheidung über die Anerkennung der Praktischen
Studienphase ist ein Zeugnis der Ausbildungsstelle über den erfolgreich
abgeschlossenen praktischen Teil der Studienphase vorzulegen. Das
Zeugnis ist innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Praktischen
Studienphase im Fachbereichssekretariat abzugeben. Eine Note wird nicht
vergeben.
Einmalige WMederholung ist möglich.
Die erfolgreiche Teilnahme an der Praktischen Studienphase wird im Ab-Schluß
 zeuanis ausaewiesen
            
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