Full text : 1995 (0039)

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(6) Die Noten der Leistungsnachweise sind spätestens 14 Tage nach Vorlesungsbeginn
 des nachfolgenden Semesters durch Aushang bekanntzugeben.
 Noten von Leistungsnachweisen für Fächer, deren Bestehen Voraussetzung
 für die Zulassung zum Studium des folgenden Studienjahres
sind, sind spätestens bis Vorlesungsbeginn des nachfolgenden Semesters
durch Aushang bekanntzugeben.

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Zeugnisse

(1) Über die Diplom-Vorprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Es enthält die
Fachnoten des Grundstudiums und die Gesamtnote. Das Zeugnis wird
vom Fachbereichsvorsitzenden unterschrieben und mit dem Siegel des
Fachbereichs versehen.

(2) Über die Diplomprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Es enthält die
rachnoten des Hauptstudiums, den Namen des Betreuers der Diplomarbeit,
 deren Thema und Note sowie die Gesamtnote der Diplomprüfung.
Auf Antrag des Kandidaten wird die bis zum Abschluß der Diplomprüfung
Denötigte Studiendauer ausgewiesen. Es wird vom Fachbereichsvorsitzenden
 und vom Rektor unterschrieben und mit dem Siegel der Hochschule
für Technik und Wirtschaft versehen.

(3) Über die Ableistung und Anerkennung der Praktischen Studienphase
wird eine Bescheinigung ausgestellt. Sie enthält Name und Sitz des
Praxisbetriebes und wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
unterschrieben.

S6
Hochschulgrad

Mit Bestehen der Diplomprüfung verleiht die Hochschule für Technik und
Wirtschaft den akademischen Grad „Diplomingenieur (FH)“ / „Diplomingenieurin
 (FH)“. Über die Diplomierung wird eine Urkunde ausgestellt. Sie
wird vom Fachbereichsvorsitzenden und vom Rektor unterschrieben und
mit dem Siegel der Hochschule für Technik und Wirtschaft versehen.

3 1

Lehrangebote

(1) Als Lehrveranstaltungen bietet der Fachbereich Architektur Vorlesungen,
 Übungen, Seminare. Kolloauien. Praktika und Exkursionen an. Zum
            
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