Full text : 1995 (0039)

2.2.2

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Kunstdidatik
— allgemeiner Überblick über Theorie der Bildenden Kunst und ihre Didaktik
— allgemeiner Überblick über ästhetische Theorien der Neuzeit
vertiefte Kenntnisse der Geschichte der Kunstdidaktik im 19. und 20. Jahrhundert (didaktische
Modelle)
— vertiefte Kenntnisse der Entwicklung des bildnerischen Gestaltens in Kindheit und Jugend
-— theoretische und praktische Kenntnisse der Kunstanalyse 7
— theoretische und praktische Kenntnisse der Zeichenlehren/Farbenliehren/Gestaltungsiehren
— theoretische und praktische Kenntnisse der Museumspädagogik
— allgemeiner Überblick über die Curricula Gymnasium/Gesamtschule

Prüfungsteile
Wissenschaftliche oder künstlerische/gestalterische Arbeit

An die Stelle der wissenschaftlichen Arbeit kann die künstlerische/gestalterische Arbeit treten. Für die
ünstlerische/gestalterische Arbeit soll dem Kandidaten ein Thema gestellt werden, das aus seiner
ysherigen künstlenschen Atelierarbeit oder seiner Projektarbeit erwächst.

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Wird die wissenschaftliche Arbeit gewählt, so ist sie — unabhängig von dem gewählten wissenschaftichen
 Beifach — in Kunsterziehung anzufertigen. Sie wird entweder im Bereich der Kunstgeschichte
der der Kunstdidaktik geschrieben; sie kann auch gestalterische Anteile enthalten.
Prüfung in Kunsterziehung
Die Prüfung in Kunsterziehung setzt sich aus drei Teilen zusammen:
— einer Prüfung in künstlerischer Praxis,
— einer schriftlichen und
— einer mündlichen Prüfung in Kunstwissenschaft.
Prüfung in künstlerischer Praxis
Die Prüfung kann im Fachbereich Kunst oder im Fachbereich Design abgelegt werden; sie besteht aus
siner Präsentation von Arbeiten aus der Studienzeit und der künstlerischen/gestalterischen Arbeit,
sofern nicht an Stelle der künstlerischen/gestalterischen Arbeit die wissenschaftliche Arbeit gemäß 3.1
zewählt wurde. An die Präsentation schließt sich ein Prüfungsgespräch von 30 Minuten Dauer an.
Für Präsentation und Prüfungsgespräch setzt der Prüfungsausschuß eine Gesamtnote fest.
Die Prüfung ist bestanden, wenn diese Note mindestens „ausreichend‘“ lautet.
Prüfung in Kunstwissenschaft
Die Prüfung erstreckt sich auf die Sachbereiche gemäß 2.2.1 und 2.2.2. Im Einverständnis mit den
Prüfern wählt der Kandidat je zwei Vertiefungsgebiete aus den Bereichen Kunstgeschichte und
Kunstdidaktik als Prüfungsschwernunkte aus.

Das Sachgebiet, aus dem das Thema der wissenschaftlichen Arbeit gestellt wird, kann nicht als
Vertiefungsgebiet gewählt werden.

Schriftliche Prüfung
Die Prüfung besteht aus je einer vierstündigen Klausurarbeit in Kunstgeschichte und Kunstdidaktik.
Dem Kandidaten werden in jeder Klausur 3 Themen aus den gewählten Vertiefungsgebieten zur Wahl
zestellt, von denen eines zu bearbeiten ist.
Die schriftliche Prüfung ist bestanden, wenn das Durchschnittsergebnis aus den beiden Klausuren
mindestens „ausreichend“ lautet und keine Klausurarbeit mit ‚ungenügend‘ bewertet wurde.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung behandelt Fragen der Kunsttheorie, der Kunstgeschichte und der Kunstdidaktik
zemäß 2.2.1 und 2.2.2. Sie besteht aus zwei Teilprüfungen zu ie 30 Minuten Prüfungszeit in
Kunstgeschichte und Kunstdidaktik.

Die Prüfungsthemen sollen außer den gewählten Vertiefungsgebieten, die nicht bereits Gegenstand der
<lausuren waren, auch die übrigen Sachgebiete gemäß 2.2.1 und 2.2.2 einbeziehen.

Aus den Ergebnissen der beiden Teilprüfungen wird eine Durchschnittsnote gebildet, Die mündliche
Prüfung ist bestanden, wenn ihr Durchschnittsergebnis mindestens „ausreichend“ lautet und kein
Prüfungsteil mit ‚ungenügend‘ bewertet wurde.
            
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