Full text : 1994 (0038)

— 70 —-Ordnung

 zur Änderung der Habilitationsordnung
der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
der Universität des Saarlandes
Vom 13. November 1991

Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von 8 93 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) vom 8. März 1989
(Amtsbl. S. 609) folgende Ordnung zur Änderung der Habilitationsordnung
der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des
Saarlandes vom 12. Dezember 1973 (Dienstbl. 1974 S. 56) beschlossen, die
nach Zustimmung des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur hiermit verkündet
 wird:

Artikel I

Die Habilitationsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät vom 12. Dezember 1973 (Dienstbl. 1974 S. 56) wird wie folgt geändert:


1. 8 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Die Universität des Saarlandes gibt nach Maßgabe dieser Ordnung für
den Bereich der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Gelegenheit,
 die Befähigung zur dauernden selbständigen Forschung und
Lehre im Rahmen einer Hochschule nachzuweisen und die Anerkennung
 hierfür zu erlangen (Habilitation).“
2. In $ 1 Abs. 3 werden die Worte „seiner wissenschaftlichen Lehrtätigkeit‘
und das nachfolgende Komma gestrichen.
3. $ 2 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Habilitationsverfahren werden im Namen der Fakultät von dem
Großen Fakultätsrat als Habilitationsausschuß vorbereitet und durchgeführt.


(2) Dem Habilitationsausschuß gehören alle beamteten und angestellten
Professoren sowie die Hochschuldozenten der Fakultät an. Vorsitzender
ist der Dekan. Der Habilitationsausschuß ist beschlußfähig, wenn seine
Mitglieder ordnungsgemäß geladen und zwei Drittel von ihnen anwesend
sind.“
6. Der bisherige 8 4 wird 8 3.
            
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