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Kooperationsvereinbarung
zwischen
der Universität des Saarlandes
und
der Hochschule der Bildenden Künste Saar
1. Die Vereinbarung hat zum Ziel, bestehende Formen der Kooperation zwischen
der Universität des Saarlandes (Universität) und der Hochschule
der Bildenden Künste Saar (Kunsthochschule) zu verfestigen und neue
Formen der Zusammenarbeit im wissenschaftlichen und künstlerischen
Bereich zu ermöglichen.
2. Beide Hochschulen haben gemeinsame Studiengänge im Fach Kunsterziehung
eingerichtet, die auf die Abschlüsse Erste Staatsprüfung für das
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie für das Lehramt an
Realschulen und Gesamtschulen hinführen. Für diese Studiengänge erarbeiten
die jeweils zuständigen Einrichtungen der Hochschulen für ihren
Anteil an den gemeinsamen Studiengängen einen Studienplan.
3. Beide Hochschulen benennen auf Vorschlag ihrer Senate einen Beauftragten
für die organisatorische Durchführung der gemeinsamen Studiengänge
im Fach Kunsterziehung nach Nr. 2 (Beauftragte/r für Kunsterziehung).
4. In Anrechnung auf die Regellehrverpflichtung bzw. auf die Dienstzeit können
Lehrkräfte beider Hochschulen an der Partnerhochschule Lehrveranstaltungen
zur Gewährleistung des Pflichtiehrangebots für die in Nr. 2
genannten gemeinsamen Studiengänge abhalten. Art und Umfang dieser
Lehrveranstaltungen werden zwischen den Beauftragten für Kunsterziehung
abgesprochen. Zu den gleichen Bedingungen können im Rahmen
des verfügbaren Lehrangebots weitere Lehrveranstaltungen wechselseitig
angeboten werden.
5. Beide Hochschulen sind bereit, ihre Studierenden wechselseitig als Gasthörerinnen
und Gasthörer an Übungen oder anderen Lehrveranstaltungen
mit begrenzter Hörerzahl teilnehmen zu lassen.
6. Bei der Besetzung von Stellen, in deren Aufgabengebiet die Durchführung
von Lehrveranstaltungen für die in Nr. 2 genannten Studiengänge
gehört, wird jeweils der oder die Beauftragte für Kunsterziehung der Partnerhochschule
angehört.