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Il. Prüfung und Abschlußgrad
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Organisation des Prüfungsverfahrens
(1) Die Prüfungsverfahren werden im Namen des Fachbereichs Rechtswissenschaft
der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (im folgenden:
Fachbereich) von einem/einer Fachbereichsbeauftragten für die
Magisterprüfung (Prüfungsbeauftragter/Prüfungsbeauftragte) durchgeführt.
Der/die Prüfungsbeauftragte wird vom Fachbereichsrat auf zwei Jahre aus
der Gruppe der Professoren gewählt.
(2) Der/die Prüfungsbeauftragte bestellt in jedem Prüfungsverfahren aus
dem Kreis der Professoren und Professorinnen sowie der Privatdozenten
und Privatdozentinnen des Fachbereichs die erforderlichen Prüfer und Prüferinnen.
In Ausnahmefällen können Personen, die mit der selbständigen
Durchführung von Lehrveranstaltungen im Fachbereich betraut sind, für das
betreffende Lehrfach sowie in der beruflichen Praxis erfahrene Personen für
ihr Fachgebiet zu Prüfern und Prüferinnen bestellt werden.
(3) Für die mündliche Prüfung wird aus den Prüfern und Prüferinnen eine
Kommission gebildet, die mindestens drei Mitglieder umfaßt. Der/die Vorsitzende
der Prüfungskommission wird aus dem Kreis der Prüfer und Prüferinnen
von dem/der Prüfungsbeauftragten berufen.
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Zulassung zur Prüfung
(1) Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
1. ein ordnungsgemäßes Magisterstudium nach $ 1
Rechtswissenschaft der Universität des Saarlandes;
2, ein Zeugnis über eine mindestens mit „ausreichend“ bewertete rechtsvergleichende
schriftliche Arbeit nach 8 5 Abs. 5 Satz 3;
3. vier Leistungsnachweise gemäß 8 6 Abs. 2;
4. die Abgabe der Magisterarbeit.
(2) Die Zulassung ist ausgeschlossen, wenn der/die Studierende eine Prüfung
in einem vergleichbaren Studiengang an einer anderen Universität in
der Bundesrepublik Deutschland nicht bestanden hat.
(3) Die Zulassung ist spätestens zehn Wochen vor dem Ende der Vorlesungszeit
des Sommersemesters schriftlich bei dem/der Prüfungsbeauftragten
zu beantragen. Dem Antrag sind beizufügen:
1. der Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen nach Absatz 1;
2. die Bestimmung der Wahlfächer;