— 45 —
S6
Beirat
(1) Dem Beirat des Studienkollegs Umwelt gehören an:
1. der Prorektor
2. jeder Fachbereich kann einen Vertreter für den Beirat benennen. Diese
Benennung ist bis zum Beginn eines Studienjahres beim Prorektor abzugeben.
3. alle im Studienkurs Umwelt lehrenden Professoren der HTWdS
4. 2 Studierende des Studienkurses Umwelt.
(2) Der Beirat wählt aus der Gruppe der Professoren des Beirats einen Geschäftsführer
und dessen Stellvertreter für 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
87
Aufgaben des Beirats
Der Beirat beschließt
1. einen Entwurf für die Studien- und Prüfungsordnung, der die Pflichtfächer
festlegt,
2. die für das jeweilige Studienjahr angebotenen Wahlfächer,
3. die gemäß Prüfungsordnung vorgesehenen Studien- und Prüfungsleistungen,
4. den Haushaltsvoranschlag,
5. den Wirtschaftsplan,
6. die Themen und Termine von Umweltkolioquien.
Der Beirat legt die Grundsätze fest, nach denen Leistungen anerkannt werden,
die außerhalb der HTWdS erbracht wurden.
Der Beirat kann Vorschläge für die zu berufenden Lehrbeauftragten machen.
88
Leitung
Die Leitung des Studienkollegs Umwelt besteht aus dem Geschäftsführer
und seinem Stellvertreter, Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter werden
auf Vorschlag des Beirats vom Senat der HTWdS für 2 Jahre bestellt.
89
Aufgaben des Geschäftsführers
Der Geschäftsführer des Studienkollegs Umwelt ist für die ordnungsgemäße
Durchführung des Studienkurses verantwortlich.