Full text : 1994 (0038)

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(2) Der Blockkurs A im 1. Semester erstreckt sich auf die allgemeinen, vom
Spezialfach unabhängigen Gebiete:
— Medizinische Terminologie (Schwerpunkt Anatomie, Physiologie)
(wenigstens 10 Unterrichtsstunden Vorlesung
und 2 Unterrichtsstunden Seminar)
Biophysik
(wenigstens 8 Unterrichtsstunden Vorlesung
und 2 Unterrichtsstunden Seminar)
Biomathematik und Informatik
(wenigstens 8 Unterrichtsstunden Vorlesung
und 2 Unterrichtsstunden Seminar)
— Medizintechnik
(wenigstens 10 Unterrichtsstunden Vorlesung,
2 Unterrichtsstunden Seminar und
16 Unterrichtsstunden praktische Übungen)
— Organisatorische und rechtliche Grundsätze des Gesundheitswesens
(wenigstens 4 Unterrichtsstunden Vorlesung)
(3) Der Blockkurs B im 2. Semester erstreckt sich auf das Gebiet der Medizinischen
 Strahlenphysik:
— Strahlentherapie
(wenigstens 20 Unterrichtsstunden Vorlesung
4 Unterrichtsstunden Seminar und
4 Unterrichtsstunden praktische Übungen)
— Röntgendiagnostik
(wenigstens 20 Unterrichtsstunden Vorlesung,
4 Unterrichtsstunden Seminar und
4 Unterrichtsstunden praktische Übungen)
— Nuklearmedizin
(wenigstens 20 Unterrichtsstunden Vorlesung,
4 Unterrichtsstunden Seminar und
4 Unterrichtsstunden praktische Übungen)
(4) Der Blockkurs C im 3. Semester erstreckt sich auf die Gebiete:
— Bildgebende Verfahren
(wenigstens 30 Unterrichtsstunden Vorlesung)
— Neuere bildgebende Verfahren und deren Anwendung in der Diagnostik
und Strahlentherapie
— Computertomographie (CT)
(wenigstens 6 Unterrichtsstunden Vorlesung)
            
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