— 40 -
Studienordnung
für den Aufbaustudiengang in Medizinischer Strahienphysik
Vom 12. Mai 1993
Die Universität des Saarlandes hat auf Grund des $ 85 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) vom 8. März 1989
(Amtsbi. S. 609) folgende Studienordnung für den Aufbaustudiengang in
Medizinischer Strahlenphysik beschlossen, die hiermit verkündet wird.
S 1
Diese Studienordnung gilt für den im Fachbereich Klinische Medizin der
Universität des Saarlandes eingerichteten Aufbaustudiengang in Medizinischer
Strahlenphysik. Der Aufbaustudiengang wird mit Prüfungen abgeschlossen,
für die das „Zertifikat in Medizinischer Strahlenphysik“ verliehen
wird.
S 2
Am Aufbaustudiengang können Studierende mit abgeschlossenem Hochschulstudium
der Physik teilnehmen. Es soll ihnen Gelegenheit geben, einen
vertieften wissenschaftlichen Einblick in das Gebiet der Medizinischen
Strahlenphysik zu gewinnen und die Voraussetzungen für eine eigenverantwortliche
Tätigkeit auf diesem Gebiet zu erwerben.
S 3
Die Einschreibung für den Studiengang setzt voraus, daß der Bewerber/die
Bewerberin ein mit dem Diplom abgeschlossenes Studium physikalischer
Fachrichtung an einer wissenschaftlichen Hochschule besitzt. Der/Die Beauftragte
des Fachbereiches Klinische Medizin für den Aufbaustudiengang
in Medizinischer Strahlenphysik (Fachbereichsbeauftragte) kann im Benehmen
mit dem/der Fachbereichsvorsitzenden Ausnahmen zulassen.
S4
Die Lehrveranstaltungen des Studienganges werden in der Regel in deutscher
Sprache abgehalten. Sie können auch in englischer Sprache angeboten
werden.
85
(1) Der Aufbaustudiengang umfaßt die Blockveranstaltungen A, B und C von
jeweils 2 Wochen Dauer in 3 aufeinanderfolgenden Semestern.