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Ordnung
zur Änderung und Bekanntmachung
der Studien- und Prüfungsordnungen
der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
(HTWAdS)
Vom 02. November 1994
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes hat aufgrund
der 88 56 Abs. 2 und 59 des Gesetzes über die Hochschule für Technik
und Wirtschaft des Saarlandes vom 15. Mai 1991 (Amtsbl. S. 818) i. V. m.
8 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universität des Saarlandes vom 8. März
1989 (Amtsbl. S. 609), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung
hochschulrechtlicher Vorschriften vom 01. Juni 1994 (Amtsbil. S. 889), folgende
Ordnung zur Änderung und Bekanntmachung der Studien- und
Prüfungsordnungen der Hochschule für Technik und Wirtschaft des
Saarlandes beschlossen, die nach Zustimmung des Ministeriums für
Wissenschaft und Kultur hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Die Prüfungsordnung des Fachbereichs Architektur vom 21. Juli 1993
(Dienstblatt Nr. 29 vom 01. Oktober 1993) wird wie folgt geändert:
1. 8 8 entfällt.
2. 8 11 Abs. 3 entfällt.
3. 8 15 Abs. 3 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:
„Die Gewichtung der Fachnoten erfolgt nach Anlage 1 der Studienordnung;
die Diplomarbeit wird mit dem Faktor 12 gewichtet.“
4A. Änderung der Anlage zur Prüfungsordnung (Prüfungskatalog).
Die Studienordnung des Fachbereichs Architektur vom 21. Juli 1993
(Dienstblatt Nr. 29 vom 01. Oktober 1993) wird wie folgt geändert:
1. In 8 4 Abs. 4 entfällt der Halbsatz „und zwar im Zeitraum vier Wochen
nach Ende der Vorlesungszeit.“
2. Änderung der Anlagen 1 und 3 zur Studienordnung.