Full text : 1994 (0038)

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gangenheit. Der Widerruf der Immatrikulation erfolgt mit Wirkung für die
Zukunft. Bereits entrichtete Gebühren und Beiträge werden nicht erstattet.

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Verfahren

(1) Die Exmatrikulation auf Antrag des/der Studenten/in und bei Bestehen
der Abschlußprüfung erfolgt nur, wenn die von der HBK saar verlangten
Entlastungsbescheinigungen vorliegen. Die Exmatrikulation erfolgt zu dem
im Exmatrikulationsbescheid angegebenen Datum.

(2) Der/die exmatrikulierte Student/in erhält eine Bescheinigung über die
Dauer der Zugehörigkeit zur HBK saar und evil. Beurlaubungen, den
Grund der Exmatrikulation und, sofern die Exmatrikulation aus einem
anderen Grunde als dem Bestehen der Abschlußprüfung erfolgte, die seit
Studienbeginn erbrachten Studien- bzw. Prüfungsleistungen. Die zur Immatrikulation
 eingereichten Unterlagen werden dem/der Studenten/in
soweit entbehrlich ausgehändigt.

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Gasthörerinnen und Gasthörer

(1) Ais Gasthörer/in kann auf Antrag und im Rahmen der vorhandenen
Studienplatzkapazität jeweils für die Dauer eines Semesters zugelassen
werden, wer aufgrund seiner/ihrer Vorbildung in der Lage ist, an einzelnen
Lehrveranstaltungen der HBK saar mit Verständnis teilzunehmen. Die Teilnahme
 an Prüfungen ist ausgeschlossen. Die Vorbildung wird durch
Zeugnisse über den Abschluß einer Schulbildung und ggf. einer Berufsausbildung
 oder durch ein Fachgespräch nachgewiesen.

(2) Die Zulassung als Gasthörer/in bedarf der Zustimmung der Lehrperson,
an deren Lehrveranstaltung der/die Bewerber/in teilnehmen will. Über die
Zulassung entscheidet der/die Rektor/in. Für die Versagung der Zulassung
gilt $ 5 sinngemäß.

(3) Die Zulassung ist unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks
innerhalb der Immatrikulationsfrist nach $ 6 Abs. 1 zu beantragen. In
begründeten Ausnahmefällen kann die Zulassung auch außerhalb der
Immatrikulationsfrist erfolgen.

Dem Antrag sind beizufügen:
1. der von dem/der Bewerber/in ausgefüllte und unterzeichnete Datenbogen,
 .
2. Nachweis zur Feststellung der Identität.
            
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