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(2) Studenten/Studentinnen anderer Kunsthochschulen oder vergleichbarer
Hochschulen, sowie in Sonderfällen bei hervorragenden Leistungen
auch Bewerber/Bewerberinnen, die nicht an entsprechenden Institutionen
studiert haben, können in die laufenden Studiengänge der Hochschule
aufgenommen werden.
(3) Studenten/Studentinnen, die in das Grundstudium aufgenommen werden
wollen, müssen eine Eignungsprüfung ablegen.
(4) Studenten/Studentinnen, die in das Hauptstudium aufgenommen werden
wollen, müssen ihre an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen
nachweisen und in einem Aufnahmegespräch eigene Arbeiten vorlegen.
Dies gilt auch für Studenten/Studentinnen der Hochschule der Bildenden
Künste Saar, die ein oder mehrere Semester an anderen Hochschulen studiert
haben.
(5) Über die Anerkennung aller andernorts erbrachten Studienleistungen
befindet der Prüfungsausschuß.
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Praxissemester
(1) Im Hauptstudium kann ein Semester als Praxissemester außerhalb der
Hochschule abgeleistet werden, wenn die vorgesehenen Leistungen bzw.
Tätigkeiten den Leistungen eines Semesters im Hauptstudium entsprechen.
Der Antrag für das Praxissemester muß vorher an den Prüfungsausschuß
gestellt werden.
Der Prüfungsausschuß kann nach Abschluß des Praxissemesters einen
Bericht darüber oder Gleichwertiges verlangen.
(2) Mit dem Praxissemester sind alle Studienleistungen, die im
Hauptstudium in dem entsprechenden Semester erbracht werden müssen,
erfülk.
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Studienvertiefung
Studenten/Studentinnen können in Zusammenarbeit mit einem
Professor/einer Professorin nach der Diplomprüfung ihre Fachrichtung vertiefen.
Dafür können sie bis zu vier Semester weiter an der Hochschule
studieren. Über ihre Studien müssen sie nach jedem Semester einen.
Bericht vorlegen. Im Rahmen ihrer Fachrichtung müssen sie sich an der
Lehre beteiligen. Über den Antrag entscheidet der Fachbereichsrat nach
Anhörung des betreuenden Professors/der betreuenden Professorin.