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Während Prüfungsvorleistungen lediglich Voraussetzungen für die
Zulassung zur Zwischenprüfung bzw. zur Diplomprüfung bilden, sind die
Prüfungsleistungen Bestandteil der Zwischenprüfung bzw. der Diplomprüfung
und finden Eingang in die Gesamtbeurteilung des jeweiligen Prüfungszeugnisses.
(2) Die Leistungsnachweise werden nur mit „mit Erfolg teilgenommen“ oder
mit „ohne Erfolg teilgenommen“ ausgestellt.
(3) Leistungsnachweise für alle Studienangebote können von allen Professoren
und Professorinnen ausgestellt werden.
(4) Studienleistungsnachweise, die im Fachbereich Design erbracht worden
sind, werden anerkannt. Projektarbeit im Fachbereich Design entspricht
der Atelierarbeit.
(5) Als Ergänzung zur Atelierarbeit und zum Projektstudium Sollen die
Studenten/ Studentinnen ihr Reflexionsvermögen auf der Basis wissenschaftlicher
Arbeitsweisen und Erkenntnisse entwickeln. Deshalb sollen
die Theorieveranstaltungen mit einem schriftlich ausgearbeiteten Referat
oder mit vergleichbarer Leistung abgeschlossen werden.
(6) Art der Leistungen
Die jeweils zulässige Art der Leistungsnachweise wird vom Leiter der
Veranstaltung zu Beginn der Studienveranstaltung festgelegt. Es können
Entwürfe, Dokumentationen, Referate, Modelle oder andere Ausarbeitungen
sein.
88
Studienveranstaltungen im Grundstudium
Im ersten und zweiten Semester wird für alle Studienanfänger eine einführende
Atelierarbeit angeboten. Innerhalb dieser Atelierarbeit sollen die
Studenten/Studentinnen gemeinsam erste künstlerische Erfahrungen
machen und die Hochschule kennenlernen.
89
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
(1) Angerechnet werden alle Studienleistungen, die an der Hochschule
erbracht worden sind, unabhängig davon, in welchem Fachbereich sie angeboten
worden sind.