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(5) Studienangebote, die nicht im Rahmen d i
; ; ) er Atelierarbeit ode
Tann Sn en werden (sei es aus inhaltlichen oder organisa,
orischen Gründen) sollen möglichst ü i nn
werden. ) glichst über einen aktuellen Bezug vermittelt
(6) Exkursionen
Exkursionen sind Bestandteil der Lehre und in diese integriert. Sie sollen
mit einer - Studienleistung verbunden sein, die in der theoretischen
Vorbereitung, der künstlerischen und theoretischen Arbeit am Zielort oder
in der nachträglichen Ausarbeitung bestehen kann. Durch die
Dokumentation der Exkursion entsteht eine Vororientierung für spätere
Erkundungsreisen.
(7) Workshops, Exkursionen
Workshops, Exkursionen und sonstige Blockveranstaltungen sollen, sofern
sie nicht Teil von Atelierarbeit und Projektstudium sind, entweder
außerhalb des Semesters oder aber in einer gemeinsam festgelegten
Woche während des Semesters stattfinden.
Der Fachbereich sollte Art und Umfang dieser Veranstaltungen beschließen.
(8) Studienberatung
Die Studienberatung ist integrierter Teil des Studiums. Im Grundstudium ist
sie für die Studierenden verbindlich.
Die Studenten/Studentinnen müssen bis zum Ende des vierten Semesters
an studienbegleitenden individuellen Studienberatungen teilgenommen
haben, die von Angehörigen des Lehrkörpers des Fachbereiches durchgeführt
werden; dies gilt auch für Studenten/Studentinnen, die die im $ 4
Absatz 2 genannten Zeiten überschreiten.
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Projektkonferenz
Mindestens einmal im Studienjahr wird vom Fachbereichsrat hochschulöffentlich
eine Diskussion veranstaltet, in der die Erfahrungen der
Atelierarbeit des letzten Jahres zur Diskussion gestellt werden.
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Leistungsnachweise und Benotung
(1) Die für ein ordnungsgemäßes Studium erforderlichen Leistungsnachweise
werden als Prüfungsvorleistungen und als Prüfungsleistungen erbracht.