Full text : 1994 (0038)

2892

(2) Mit dem Praxissemester sind alle Studienleistungen, die im Hauptstudium
 in dem entsprechenden Semester erbracht werden müssen,
erfüllt.

8 11
Studienvertiefung

Studenten/Studentinnen können in Zusammenarbeit mit einem
Professor/einer Professorin nach der Diplomprüfung ihre Fachrichtung vertiefen.
 Dafür können sie bis zu vier Semester weiter an der Hochschule
studieren. Über ihre Studien müssen sie nach jedem Semester einen
Bericht vorlegen. Im Rahmen ihrer Fachrichtung müssen sie sich an der
Lehre beteiligen. Über den Antrag entscheidet der Fachbereichsrat nach
Anhörung des betreuenden Professors/der betreuenden Professorin.

8 12
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tag nach der Verkündigung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft.

Saarbrücken, 17.10.1994

Der Rektor
Prof. Horst Gerhard Haberi
            
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