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Leistungsnachweise und Benotung
(1) Die für ein ordnungsgemäßes Studium erforderlichen Leistungsnachweise
werden als Prüfungsvorleistungen und als Prüfungsleistungen
erbracht.
Während Prüfungsvorleistungen lediglich Voraussetzungen für die
Zulassung zur Zwischenprüfung bzw. zur Diplomprüfung bilden, sind die
Prüfungsleistungen Bestandteil der Zwischenprüfung bzw. der Diplomprüfung
und finden Eingang in die Gesamtbeurteilung des jeweiligen
Prüfungszeugnisses.
(2) Die Prüfungsvorleistungen werden nur mit „mit Erfolg teilgenommen‘
oder mit „ohne Erfolg teilgenommen“ ausgestellt
(3) Leistungsnachweise für alle Studienangebote können von allen
Professoren und Professorinnen ausgestellt werden.
(4) Studienleistungen, die im Fachbereich Freie Kunst erbracht worden
sind, werden anerkannt. Die Atelierarbeit entspricht der Projektarbeit.
(5) Projekte
Zur Studienleistung eines Projektes gehört die hochschulöffentliche
Präsentation und Diskussion zu einem vom Fachbereich festgelegten
Zeitpunkt. Eine Dokumentation über jedes Projekt wird in die Studienbibliothek
aufgenommen, damit sie für folgende Projektarbeiten zur
Verfügung steht.
(6) Theorie
Als Ergänzung zur Entwurfsarbeit innerhalb der Projekte sollen die Studenten/Studentinnen
ihr Reflexionsvermögen auf der Basis wissenschaftlicher
Arbeitsweisen und Erkenntnisse entwickeln. Deshalb sollen die Theorieveranstaltungen
mit einem schriftlich ausgearbeiteten Referat oder mit vergleichbarer
Leistung abgeschlossen werden.
(7) Art der Leistungen
Die jeweils zulässige Art der Leistungsnachweise wird vom Leiter der
Veranstaltung zu Beginn der Studienveranstaltung festgelegt. Es können
Entwürfe, Dokumentationen, Referate, Modelle oder andere Ausarbeitungen
sein.
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Studienveranstaltungen im Grundstudium
(1) Im ersten und zweiten Semester wird für alle Studienanfänger jeweils
ein einführendes Kleinproiekt/ eine Atelierarbeit angeboten. Innerhalb die-