376 —
Studienordnung
der Hochschule der Bildenden Künste Saar
(HBK-Saar)
für den Fachbereich Design
Vom 10. November 1993
Die Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBK-Saar) hat am 10.
November 1993 gemäß $& 17 Abs.2 Nr. 1 i.V.m. 8 15 Abs. 1 Nr. 3 des
Gesetzes Nr. 1246 über die Hochschule der Bildenden Künste Saar
(Kunsthochschulgesetz - KhG) vom 21. Juni 1989 (Amtsbl. S. 1106), geändert
durch Gesetz vom 15. Mai 1991 (Amtsbi. S. 818) folgende Ordnung
beschlossen, die nach Zustimmung durch das Ministerium für Wissenschaft
und Kultur vom 24, August 1994, AZ.: K-7, hiermit verkündet wird:
81
Studienziel der Fachrichtungen Kommunikations-Design und
Produkt-Design
(1) Das Studium im Fachbereich Design ist sowohl auf die aktuellen
Fragen des Design als auch auf die Integration von Fragestellungen des
Design in das Studium der Freien Kunst gerichtet. In dem Spannungsverhältnis
von Ähnlichkeiten als auch von Unterschieden sollen sich die beiden
Bereiche Freie Kunst und Design bewegen. Um die möglichst enge
Verknüpfung der Fachbereiche zu erreichen, sollen alle Studienveranstaltungen
allen Studenten/Studentinnen zugänglich sein, organisatorisch aufeinander
abgestimmt werden und möglichst viele Veranstaltungen zusammen
organisiert werden, um den gemeinsamen Diskurs führen zu können.
(2) Durch das Studium sollen Studenten/Studentinnen in gleicher Weise
die Fähigkeit zur Produktion, zur Rezeption und zur Reflexion erwerben,
um später aktiv in das Geschehen Produkt-Design und Kommunikations-Design
und deren Randbereiche eingreifen zu können.
Die „Produktion“ meint den Entwurf; die „Rezeption“ meint die persönliche
Wahrnehmungsleistung und die Einbindung des Entwurfs in unterschiedliche
Kontexte; die „Reflexion“ meint eine über die Rezeption hinausgehende
wissenschaftlich- analytische Fähigkeit, die Konsequenzen eines
Entwurfes zu beurteilen und ihn in gesellschaftliche Zusammenhänge stellen
zu können.