Full text : 1994 (0038)

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— vorgelegte Arbeiten 70 %
— Kolloquium 30 %

(5) Über die Prüfung und die Bewertung ist ein Protokoll zu fertigen, das
von allen Mitgliedern der Prüfungskommission unterschrieben wird.

8 13
Zeugnis

Über die bestandene Zwischenprüfung ist unverzüglich ein Zeugnis auszustellen,
 das die Bewertung der Prüfungsleistungen enthält. Das Zeugnis
wird von dem Rektor/ von der Rektorin der Hochschule der Bildenden
Künste Saar und dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden der Prüfungskommission
 unterzeichnet und mit dem Siegel der Hochschule versehen.

Il. Diplomprüfung

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Zweck der Diplomprüfung

(1) Das Studium wird durch eine Diplomprüfung abgeschlossen,
(2) Durch die Diplomprüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat/die
Kandidatin den Nachweis eigener gestalterischer Entwicklungen für das
Berufsfeid Design erbringen kann.

8 15
Prüfunasvorieistungen

(1) Die folgenden Prüfungsvorleistungen sind grundsätzlich innerhalb der
Projekte zu erbringen:
— 4 Projekte oder Atelierarbeiten (oder 3 Projekte und 2 Kleinprojekte) und
— 2 Zeichnen/Darstellungsmethoden
— 2 Theorieveranstaltungen
— 1 Kurzentwurf
— 1 künstlerisch-gestalterische Übung oder Workshop oder Exkursion
— 4 Fachtheorie-Veranstaltungen

8 16
Zulassung zur Prüfung, Entscheidung über die Zulassung
(1) Zur Dielomnrüfur kann nur zugelassen werden, wer
            
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