Full text : 1994 (0038)

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#. Zwischenprüfung

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Zweck der Zwischenprüfung

(1) Durch die Zwischenprüfung Soll festgestellt werden, ob der Student/die
Studentin in dem von ihnen gewählten Studiengang entsprechend seiner/ihrer
 bisherigen Studiendauer, die in der Aufnahmeprüfung nachgewiesene
 Fähigkeit zu eigenständiger, gestalterischer Arbeit weiter entwickelt
 hat und erwarten läßt, daß er/sie das erstrebte Studienziel erreichen
 wird.

(2) Die Zwischenprüfung findet nach dem 4. Semester statt.

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Prüfungsvorleistungen zur Zwischenprüfung
Die folgenden Prüfungsvorleistungen sind grundsätzlich innerhalb der
Projekte zu erbringen:
— 4 Kleinprojekte (incl. der zwei einführenden Kleinprojekte)
— 1 Projekt oder Atelierarbeit
— 4 Zeichnen/Darstellungsmethoden
— 2 Theorie-Veranstaltungen
— 7 Fachtheorie-Veranstaltungen
— 3 Praktika (Werkstattkurse in den Semesterferien)
— 1 künstlerisch-gestalterische Übung oder Workshop oder Exkursion
— 1 Kurzentwurf
— 2 Studienberatungen
— 2 Einführungsveranstaltungen zur „Zeitgenössischen Kultur im Saarland“

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Zulassung zur Prüfung, Entscheidung über die Zulassung

(1) Den Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung kann nur stellen, wer
im Studiengang Design an der Hochschule der Bildenden Künste Saar als
Student /Studentin immatrikuliert ist und mindestens zwei Semester an der
Hochschule der Bildenden Künste Saar studiert hat.

(2) Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung ist schriftlich beim
Prüfungsausschuß zu stellen. Der Prüfungsausschuß setzt für die einzelnen
 Prüfungsperioden Antragsfristen fest und macht sie durch Aushang
bekannt.

(3) Dem Antrag sind beizufügen:
            
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