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(3) Die für die Vergabe dieser Übungs- und Praktikumsscheine im einzel
nen zu erbringenden Studienleistungen werden zu Beginn der entsprechenden
Lehrveranstaltungen bekanntgegeben.
Il. Zweiter Studienabschnitt
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Studiengegenstände
Das Studium der Informatik umfaßt im 2. Studienabschnitt die Gebiete:
1. theoretische Informatik,
2. praktische Informatik,
3. ein von der Studierenden zu wählendes Teilgebiet der Informatik als
Vertiefungsgebiet,
4. das nach 8 3 Abs. 2 gewählte zweite Fach.
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Studienplan
(1) Es wird empfohlen, die folgenden Lehrveranstaltungen des 2.
Studienabschnittes (in der Regel vom 5. bis 8. Fachsemester) zu besuchen:
1. Vorlesungen im Umfang von insgesamt 8 Semesterwochenstunden und
die dazugehörigen Übungen aus dem Gebiet der Theoretischen Informatik.
Nicht anrechnungsfähig sind die Vorlesungen, welche Prüfungsstoff
in der Prüfung über Informatik {ll und Informatik IV der Diplomvorprüfung
waren.
2. Vorlesungen im Umfang von insgesamt 8 Semesterwochenstunden und
die dazugehörigen Übungen aus dem Gebiet der Praktischen Informatik.
3. Vorlesungen im Umfang von insgesamt 8 Semesterwochenstunden und
die dazugehörigen Übungen aus einem von der Studentin zu wählenden
Teilgebiet der Informatik (Vertiefungsgebiet).
4. Zwei Seminare aus dem Gebiet der Informatik.
5. Ein Praktikum für Fortgeschrittene aus dem Gebiet der Informatik.
5. Im 2. Fach: Vorlesungen, Seminare und Praktika im Umfang von 10 bis
12 Semesterwochenstunden und die dazugehörenden Übungen, deren
Gegenstände über den Stoff der Lehrveranstaltungen von $ 4 Abs. 2
hinausgehen. Ist das 2. Fach Wirtschaftswissenschaft, so sollen diese
dem 2. Studienabschnitt des 2. Faches zuzurechnen sein. Ist das 2.
Fach Mathematik, Physik, Computerlinguistik oder Konstruktions- und