Full text : 1994 (0038)

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Studienordnung
für den Diplom-Studiengang Informatik
Vom 12. Mai 1993

Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von $ 85 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz -UG) vom 8. März 1989
(Amtsbl. S. 609) folgende Ordnung für den Diplom-Studiengang Informatik
beschlossen, die hiermit verkündet wird.

I. Allgemeine Bestimmungen

8 1
Sprachregelung

(1) Die Bezeichnungen von Personen und Funktionen in dieser Ordnung
gelten gleichermaßen für Frauen und Männer.
(2) Männer führen die Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung in der
männlichen Form.

(1) Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiums der
Informatik auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang
 Informatik.

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Studienziel und Gliederung des Studiums

(2) Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte. Der erste Ab-Schnitt
 wird mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen, der zweite Abschnitt
mit der Diplomprüfung. Sie bildet den berufsqualifizierenden Abschluß des
Studiums.

il. Erster Studienabschnitt

83
Studienfächer

Das Studium der Informatik umfaßt im ersten Studienabschnitt die Fächer:
1. Informatik (1. Fach),
2. eines der Fächer Computerlinguistik, Elektrotechnik, Konstruktions- und
Fertigungstechnik, Mathematik, Physik und Wirtschaftswissenschaft
            
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