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Einreichung und Bewertung der Diplomarbeit
(1) Die Diplomarbeit ist fristgerecht in vier Exemplaren beim Prüfungssekretariat
einzureichen; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen.
Wird die Diplomarbeit nicht fristgerecht eingereicht, gilt sie als mit „nicht
ausreichend“ bewertet.
(2) Bei Einreichung der Arbeit hat die Kandidatin schriftlich zu versichern,
daß sie die Arbeit selbständig verfaßt und keine anderen als die angegebenen
Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
(3) Die Diplomarbeit wird in der Regel von mindestens zwei Prüferinnen
bewertet; die Hochschullehrerin, die gemäß 8 22 Abs. 2 das Thema der
Diplomarbeit festgelegt hat, ist zur Prüferin zu bestellen. Die zweite Prüferin
wird von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestellt. Eine der
Prüferinnen muß Professorin des Fachbereichs Informatik der Universität
des Saarlandes sein. Weichen die Bewertungen um mehr als 1,0 voneinander
ab oder hat eine Prüferin die Diplomarbeit als „nicht ausreichend“
bewertet, So ist eine weitere Professorin des Fachbereichs Informatik als
Prüferin zu bestellen.
(4) Die Note der Diplomarbeit ist der Mittelwert der von den Prüferinnen
gegebenen Noten.
(5) Die Diplomarbeit gilt als mit „nicht ausreichend“ bewertet, wenn nicht
mindestens zwei Prüferinnen sie mit mindestens „ausreichend“ bewertet
haben.
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Gesamtnote
Die Gesamtnote wird als Mittelwert der Noten aus den vier Fachprüfungen
gemäß 8 19 Abs. 2 und den beiden Noten der Diplomarbeit gebildet.
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Zeugnis
(1) Hat die Kandidatin die Diplomprüfung bestanden, so erhält sie über die
Ergebnisse ein Zeugnis.
(2) In das Zeugnis wird das Thema der Diplomarbeit aufgenommen.
(3) Ist das zweite Fach gemäß 8 19 Abs. 2 Nr. 4 Wirtschaftswissenschaft,
so enthält das Zeugnis zusätzlich die Angabe des Gegenstands dieser
Fachprüfung.