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(b)Einführung in die Volkswirtschaftslehre;
(c) Grundzüge der statistischen Methodenlehre oder Grundzüge der Wirtschaftsstatistik
nach Wahl der Studentin.
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Gesamtnote
Die Gesamtnote der Diplomvorprüfung ist der Mittelwert der einzelnen
Noten der Fachprüfungen gemäß $ 13 Abs. 2.
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Zeugnis
(1) Über die bestandene Diplomvorprüfung ist innerhalb von vier Wochen
ein Zeugnis auszustellen, das die Noten der einzelnen Fachprüfungen
gemäß & 13 Abs. 2 und die Gesamtnote enthält. Das Zeugnis ist von der
Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen. Es trägt das
Datum des Tages, an dem die letzte Prüfung erbracht worden ist.
(2) Ist die Diplomvorprüfung nicht bestanden, So erteilt die Vorsitzende des
Prüfungsausschusses der Kandidatin hierüber einen schriftlichen
Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist.
(3) Hat die Kandidatin die Diplomvorprüfung nicht bestanden, wird ihr auf
Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise sowie der
Exmatrikulationsbescheinigung vom Prüfungsausschuß eine schriftliche
Bescheinigung ausgestellt, die die erbrachten Fachprüfungen und deren
Noten sowie die zur Diplomvorprüfung noch fehlenden Fachprüfungen enthält
und die erkennen läßt, daß die Diplomvorprüfung nicht bestanden ist.
IM. Diplomprüfung
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Umfang der Diplomprüfung
(1) Die Diplomprüfung besteht aus den in Absatz 2 angegebenen
Fachprüfungen und aus der Diplomarbeit.
(2) Die Fachprüfungen erstrecken sich auf:
1. theoretische Informatik,
2. praktische Informatik,