Full text : 1994 (0038)

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Prüfungsverfahren

(1) Es werden jährlich zwei Prüfungstermine angeboten - in der Regel zu
Beginn eines jeden Semesters vor Vorlesungsanfang. Die Termine und
Prüferinnen werden vom Prüfungsausschuß festgelegt und durch Anschlag
 bekanntgegeben. Die Bekanntgabe erfolgt in der Vorlesungszeit
und mindestens acht Wochen vor der Prüfung.

(2) Eine nicht bestandene Prüfung soll im nächsten angebotenen
Prüfungstermin, in der Regel nach einem Semester, wiederholt werden.

(3) Die Fachprüfungen gemäß $ 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sind mündlich.
(4) Die Fachprüfungen gemäß $ 13 Abs. 2 Nr 1 und 2 müssen von verschiedenen
 Prüferinnen abgenommen werden.

(5) Die Fachprüfung gemäß 8 13 Abs. 2 Nr. 3.setzt sich, abhängig vom
zweiten Fach, wie folgt zusammen:
1. Zweites Fach Computerlinguistik:
Die Fachprüfung besteht aus einer halbstündigen mündlichen Prüfung
über Einführung in die Computerlinguistik, Einführung in die Allgemeine
Sprachwissenschaft, Grammatikformalismen, Einführung in die Semantik.
2. Zweites Fach Elektrotechnik:
Die Fachprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von vier Stunden
Dauer über Grundlagen der Elektrotechnik i, !! und Ill.
3. Zweites Fach Konstruktions- und Fertigungstechnik:
Die Fachprüfung besteht aus einer halbstündigen mündlichen Prüfung
über Grundlagen der Konstruktion 1, 11 und Einführung in die Fertigungstechnik
 I, Il.
4. Zweites Fach Mathematik:
Die Fachprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von vier Stunden
Dauer. Sie bezieht sich auf drei der folgenden Bereiche: Einführung in die
Algebra, Lineare Algebra, Analysis | und Analysis II.
5. Zweites Fach Physik:
Die Fachprüfung besteht aus einer halbstündigen mündlichen Prüfung
über Experimentalphysik | und Experimentalphysik Il.
6. Zweites Fach Wirtschaftswissenschaft:
Die Fachprüfung besteht aus drei schriftlichen Prüfungen von je zweieinhalb
 Stunden Dauer:
(a)Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre A1, A2 oder Grundzüge der
Betriebswirtschaftslehre B1, B2, B3 nach Wahl der Studentin:
            
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