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ein weiterer Schein aus dem Bereich Lineare Algebra, Analysis II oder
Analysis Ill, falls Mathematik das zweite Fach ist,
Physikalisches Grundpraktikum für Nebenfachstudenten, Teil | und Teil Il,
falls Physik das zweite Fach ist.
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Gliederung und Zulassungsverfahren
(1) Die Diplomvorprüfung besteht aus den in $ 13 angegebenen Fachprüfungen.
(2) Die Fachprüfungen, die nicht bis zum Vorlesungsanfang des 5. Fachsemesters
abgelegt werden, müssen in einem zusammenhängenden
Termin abgelegt werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Fachprüfungen,
die bis zum Vorlesungsanfang des 5. Fachsemesters abgelegt
werden (gestrecktes Prüfungsverfahren). In diesem Fall bestimmt die Kandidatin
die Reihenfolge der Fachprüfungen.
(3) Die Zulassung zu einer Fachprüfung kann beantragt werden, sobald
die entsprechenden Zulassungvoraussetzungen nach & 14 erfüllt sind.
(4) Der Antrag auf Zulassung zu den ersten Fachprüfungen soll im zweiten
Fachsemester erfolgen.
(5) Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich beim Prüfungssekretariat zu
stellen. Dem Antrag sind beizufügen:
1. die Nachweise über das Vorliegen der in 8 14 genannten Zulassungsvoraussetzungen,
2. das Studienbuch oder entsprechende Unterlagen,
3. bei der Anmeldung zu den Fachprüfungen des ersten Prüfungstermins
eine Erklärung darüber, ob die Kandidatin bereits eine Diplomvorprüfung
oder eine Diplomprüfung im Studiengang Informatik an einer wissenschaftlichen
Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes
nicht bestanden hat oder ob sie sich in einem schwebenden Zulassungsverfahren
befindet.
(6) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuß oder in seinem
Auftrag dessen Vorsitzende.
(7) Die Zulassung darf nur abgelehnt werden, wenn
1. die in Absatz 5 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, oder
2. die Unterlagen unvollständig sind, oder
3. die Kandidatin die Diplomvorprüfung oder die Diplomprüfung im Studiengang
Informatik an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich
des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden hat.