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Vierte Ordnung zur Änderung der Ordnung über die
Gliederung der Universität in Fachbereiche
Vom 13. Juli 1994
Die Universität des Saarlandes hat gemäß 8 35 Abs. 2 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz - UG) vom 8. März
1989 (Amtsbl. S. 609) folgende Ordnung zur Änderung der Ordnung über
die Gliederung der Universität in Fachbereiche vom 25. Oktober 1989
(Dienstbil. 1990, S. 119) in der Fassung der dritten Ordnung zur Änderung
der Ordnung über die Gliederung der Universität in Fachbereiche vom
8. Juni 1994 (Dienstbl. S. 252) erlassen, die nach Zustimmung durch das
Ministerium für Wissenschaft und Kultur hiermit verkündet wird:
Artikel 1
8 3 der Ordnung über die Gliederung der Universität in Fachbereiche wird
wie folgt geändert:
1. Unter dem Abschnitt von Fachbereich 3 wird die Fachrichtung “3.8 -
Arbeitsmedizin” gestrichen.
2. Unter dem Abschnitt von Fachbereich 4 wird die Fachrichtung “4.26 -
Arbeitsmedizin” ergänzt.
Artikel 2
(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Dienstblatt der
Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
(2) Der Universitätspräsident wird ermächtigt, die Ordnung über die Gliederung
der Universität in Fachbereiche in der sich aus dieser und aus den
bisherigen Änderungsordnungen ergebenden Fassung im Dienstblatt der
Hochschulen des Saarlandes neu bekanntzumachen.
Saarbrücken, 29. September 1994
Der Universitätspräsident
Prof. Dr. jur. Günther Hönn