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Dritte Ordnung zur Änderung der Ordnung über die
Gliederung der Universität in Fachbereiche
Vom 8. Juni 1994
Die Universität des Saarlandes hat gemäß 8 35 Abs. 2 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz - UG) vom 8. März
1989 (Amtsbl. S. 609) folgende Ordnung zur Änderung der Ordnung über
die Gliederung der Universität in Fachbereiche vom 25. Oktober 1989
(Dienstbi. 1990, S. 119) in der Fassung der zweiten Ordnung zur Änderung
der Ordnung über die Gliederung der Universität in Fachbereiche vom
13. November 1991 (Dienstbl. 1992, S. 14) erlassen, die nach Zustimmung
durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hiermit verkündet wird:
Artikel 1
8 3 der Ordnung über die Gliederung der Universität in Fachbereiche wird
wie folgt geändert:
1. Unter dem Abschnitt von Fachbereich 7 werden
a) die Fachrichtungsbezeichnung der Fachrichtung 7.5 “Alte Geschichte”
ersetzt durch die Fachrichtungsbezeichnung “Alte Geschichte
und Klassische Archäologie”,
b) die Fachrichtungsbezeichnung der Fachrichtung 7.6 “Klassische
Archäologie” gestrichen.
2. Unter dem Abschnitt von Fachbereich 11 werden
a) die Fachrichtung “11.5 - Organische und Instrumentelle Analytik”
gestrichen,
b) das Komma nach der Fachrichtungsbezeichnung der Fachrichtung
11.4 “Anorganische und Analytische Chemie und Radiochemie”
durch einen Punkt ersetzt.
3. Unter dem Abschnitt von Fachbereich 12 werden
a) die Bezeichnung des Fachbereiches 12 “Pharmazie und Biologische
Chemie” ersetzt durch die Fachbereichsbezeichnung “Pharmazie
und Umwelttechnologie”,
b) die Fachrichtungsbezeichnung der Fachrichtung 12.5 “Ernährungsund
Haushaltswissenschaften” ersetzt durch die Fachrichtungsbezeichnung
“Hydrochemie und Umwelttoxikologie” und
c) die Fachrichtungsbezeichnung der Fachrichtung 12.6 “Angewandte
Geochemie” ersetzt durch die Fachrichtungsbezeichnung “Umwelttechnologie”,