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Die in dieser Ordnung verwendeten personen- und funktionsbezogenen
Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in
der männlichen Sprachform.
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(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft. Sie gilt von diesem Zeitpunkt
an für diejenigen Studierenden, die ihr Studium nach dem 31. August
1993 aufgenommen haben.
(2) Für Studierende, die ihr Studium vor dem 1. September 1993 aufgenommen
haben, gilt die Studienordnung für den Studiengang
Rechtswissenschaft mit dem Studienziel Erlangung der Befähigung
zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst vom 11. Juli 1990
(Dienstbil. S. 248) mit der Maßgabe, daß studienbegleitende Leistungskontrollen
mit Wirkung vom 28. November 1992 entfallen.
(3) Abweichend von Absatz 2 können unter diese Vorschrift fallende
Studierende ihr Studium nach dieser Studienordnung vom Zeitpunkt
ihres Inkrafttretens an anlegen.
Saarbrücken, 24. August 1994
Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. G. Hönn