2230 -
II. Hochschule für Technik und Wirtschaft des
Saarlandes (Fachhochschule):
Studiengang
1. Architektur
2. Betriebswirtschaftsliehre
3, Elektrotechnik
4. Praktische Informatik
S. Maschinenbau
6. Wirtschaftsingenieurwesen
7. Bauingenieurwesen
WS
1994/95
SS
1995
55 | 0
60 | 0
20 0
s4 0
25 0
80 | 0
ol] 60
. insgesamt
| s5
160
120
54
125
80
0
2
Für die von der Hochschule der Bildenden Künste-Saar und
der Universität des Saarlandes in Kooperation durchgeführten
Studiengänge Kunsterziehung — Lehramt an Gymnasien
und Gesamtschulen und Kunsterziehung -— Lehramt
an Realschulen und Gesamtschulen werden die Zulassungszahlen
für die Zulassung von Studienanfängerinnen und
Studienanfängern wie folgt festgesetzt:
Studiengang
Kunsterziehung
Lehramt an Gymnasien und
Gesamtschulen m
Lehramt an Realschulen und
Gesamtschulen
WS | Ss
1994/95) 1995
1)
0
z insesamt
10
83
(1) Die Zulassung von Studierenden höherer Fachsemester
erfolgt für die in das Verfahren der Zentralstelle einbezogenen
und die nicht einbezogenen Studiengänge und Zulassungsbeschränkungen
für jedes Studienjahr des jeweiligen
Studiengangs unbeschadet der Regelungen in Absatz 2 und
3 bis zu der für Studienanfängerinnen und Studienanfänger
festgesetzten Zulassungszahl, soweit durch Abgänge Studienplätze
frei geworden sind.
{2) Ist die Zulassungszahl für Studienanfängerinnen und
Studienanfänger in einem Studiengang unter Einbeziehung