Full text : 1994 (0038)

2230 -

II. Hochschule für Technik und Wirtschaft des
Saarlandes (Fachhochschule):

Studiengang

1. Architektur
2. Betriebswirtschaftsliehre
3, Elektrotechnik
4. Praktische Informatik

S. Maschinenbau

6. Wirtschaftsingenieurwesen
7. Bauingenieurwesen

WS
1994/95

SS
1995

55 | 0
60 | 0
20 0
s4 0
25 0
80 | 0
ol] 60

. insgesamt


| s5
160
120
54
125
80
0

2

Für die von der Hochschule der Bildenden Künste-Saar und
der Universität des Saarlandes in Kooperation durchgeführten
 Studiengänge Kunsterziehung — Lehramt an Gymnasien
 und Gesamtschulen und Kunsterziehung -— Lehramt
an Realschulen und Gesamtschulen werden die Zulassungszahlen
 für die Zulassung von Studienanfängerinnen und
Studienanfängern wie folgt festgesetzt:

Studiengang

Kunsterziehung
Lehramt an Gymnasien und
Gesamtschulen m
Lehramt an Realschulen und
Gesamtschulen

WS | Ss
1994/95) 1995

1)

0

z insesamt


10

83

(1) Die Zulassung von Studierenden höherer Fachsemester
erfolgt für die in das Verfahren der Zentralstelle einbezogenen
 und die nicht einbezogenen Studiengänge und Zulassungsbeschränkungen
 für jedes Studienjahr des jeweiligen
Studiengangs unbeschadet der Regelungen in Absatz 2 und
3 bis zu der für Studienanfängerinnen und Studienanfänger
festgesetzten Zulassungszahl, soweit durch Abgänge Studienplätze
 frei geworden sind.
{2) Ist die Zulassungszahl für Studienanfängerinnen und
Studienanfänger in einem Studiengang unter Einbeziehung
            
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