Full text : 1994 (0038)

‚. eine Dienstpflicht nach Artikel 12 a des Grundgesetzes
erfüllt oder eine solche Dienstpflicht oder entsprechende
 Dienstleistungen auf‘ Zeit übernommen haben oder
Dienste und Leistungen nach Artikel 23 der Verfassung
der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich
der dem Wehrdienst entsprechenden Dienste nach den
Buchstaben b bis d der Bekanntmachung über den
Dienst, der der Ableistung des Wehrdienstes entspricht,
vom 25. März 1982 (GBI. | Nr. 12 S. 268) erfühlt oder
erbracht haben bis zur Dauer von 3 Jahren,
mindestens zwei Jahre Entwicklungsdienst nach dem
Entwicklungshelfergesetz vom 18. Juni 1969 (BGBI. I
S. 549) in der jeweils geltenden Fassung geleistet
haben.

ein freiwilliges soziales Jahr nach dem Gesetz zur
Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres vom
17, August 1964 (BGBL TI S. 640) in der jeweils
geltenden Fassung geleistet haben,
ein Kind unter 18 Jahren oder eine pflegebedürftige
Person aus dem Kreis der Angehörigen bis zur Dauer
von drei Jahren betreut oder gepflegt haben,

(Dienst)

werden in dem im Hauptantrag genannten Studiengang
aufgrund früheren Zulassungsanspruchs ausgewählt, wenn
sie zu Beginn oder während eines Dienstes für diesen
Studiengang zugelassen worden sind oder bei einer Bewerbung
 spätestens zum Sommersemester 1992 zugelassen
worden wären oder wenn zu Beginn oder während eines
Dienstes für diesen Studiengang nicht an allen Hochschulen
Zulassungszahlen festgesetzt waren. Der von einem nach
8 I Abs, 1 Satz 2 Deutschen gleichgestellten ausländischen
Stautsangehörisen oder Staatenlosen geleistete Dienst steht
einem Dienst nach Satz 1 gleich, wenn er init diesem
Dienst vergleichbar ist.

(2) Die Auswahl nach Absatz 1] Satz | muß spätestens zum
zweilen Vergabeverfahren beantragt werden, das nach
Beendigung. des Dienstes durchgeführt wird. Ist der Dienst
noch nicht beendet, ist durch Bescheinigung glaubhaft zu
machen, daß der Dienst bei einer Bewerbung für das
Sommersemester bis zum 30. April oder bei einer Bewerbung
 für das Wintersemester bis zum 31. Oktober beendet
sein wird.
            
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