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Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in
das Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe von
Studienplätzen einbezogenen Studiengänge an der Universität
des Saarlandes für das Studienjahr 1994/95
Vom 1. Juli 1994
(Amtsbl, S. 966)
Auf Grund des $ 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Zustimmung
zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
vom 3. Februar 1993 (Amtsbl. S. 318), verordnet das
Ministerium für Wissenschaft und Kultur:
al
Für das Studienjahr 1994/95 werden die Zulassungszahlen
für die in das Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe
von Studienplätzen einbezogenen Studiengänge an der
Universität des Saarlandes wie folgt festgesetzt:
Studiengänge mit dem Abschluß Diplom, Magister, Promotion
(als erstem Abschluß) oder Staatsexamen (ohne Lehrämter):
1. Betriebswirtschaftslehre
2. Biologie
3. Informatik
4. Medizin
S. Pharmazie
6. Psychologie
7. Rechtswissenschaft
8. Volkswirtschaftslehre
9, Zahnmedizin
450
50
150
258
25
76
480
100
22
en
en
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.
Saarbrücken, den 1. Juli 1994
Der Minister
für Wissenschaft und Kultur
Prof. Dr. Breitenbach